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IMMOBILIEN SIND WENIGER WERT

WERTVERLUST EIGENTUM

Der Wert einer Immobilie in einem Wohngebiet hängt von vielen Faktoren ab. Diese sind u.a

  • Lage der Immobilie

  • Zustand der Immobilie

  • Größe und Ausstattung

  • Lärm

  • Verkehrsanbindung

  • Allgemeines Umfeld am Standort

  • Umwidmung eines nahen Gewebegebietes in ein Industriegebiet

  • Nähe zu einem Gewerbe-oder Industriegebiet
     

Wenn Großbetriebe in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten liegen, ist Transparenz über ihre zukünftige Entwicklung besonders wichtig. In Oberrot – und speziell im Teilort Hausen – hat sich die Firma Klenk, heute Binderholz, in den vergangenen Jahrzehnten deutlich in Richtung der Wohnbebauung ausgedehnt. Viele Anwohner verfolgen diese Entwicklung mit wachsender Aufmerksamkeit und Sorge.

 

Beim Bau der neuen Wohnsiedlungen in Oberrot und im Teilort Hausen war bekannt, dass sich Großbetriebe grundsätzlich weiterentwickeln können. Gleichzeitig wurde von Klenk/Binderholz bereits vor Jahren signalisiert, dass keine größeren Erweiterungen mehr zu erwarten seien. Aus Sicht vieler Bürger ist jedoch das Gegenteil eingetreten: Die Ausdehnung Richtung Hausen hat in den letzten Jahren immer mehr Fläche versiegelt.

 

Mit jeder Erweiterung und zusätzlichen Versiegelung wächst nach Einschätzung vieler Bürger das Hochwasserrisiko für Oberrot, Hausen und Richtung Fichtenberg. Die zunehmenden Starkregenereignisse der vergangenen Jahre – etwa in Braunsbach,  im Ahrtal oder in Rudersberg – zeigen, wie schnell solche Gefahren Realität werden können. Viele Eigentümer fürchten deshalb um die Sicherheit ihrer Immobilien und um sinkende Werte im Verkaufsfall.

Viele Bürger befürchten, dass durch die geplante Erweiterung zusätzliche Lärm- und Abgasbelastungen entstehen könnten. Solche Faktoren mindern erfahrungsgemäß die Attraktivität von Immobilien. Interessenten reagieren darauf oft zurückhaltend und sind dann nicht bereit, marktübliche Preise für Häuser im ländlichen Raum zu zahlen.

 

Den Verkäufern bleibt dann nichts anderes übrig als das Objekt unter Marktpreis zu veräußern.

Unter Sachverständigen und Gutachtern gilt die Faustregel: (29.01.2022)

  • Jedes Dezibel über 50 Dezibel (db(A)) mindert den Wert einer Immobilie um etwa ein Prozent.

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