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IMMOBILIEN SIND WENIGER WERT

WERTVERLUST EIGENTUM

Der Wert einer Immobilie in einem Wohngebiet hängt von vielen Faktoren ab. Diese sind u.a

  • Lage der Immobilie

  • Zustand der Immobilie

  • Größe und Ausstattung

  • Lärm

  • Verkehrsanbindung

  • Allgemeines Umfeld am Standort

  • Umwidmung eines nahen Gewebegebietes in ein Industriegebiet

  • Nähe zu einem Gewerbe-oder Industriegebiet
     

Befinden sich Großbetriebe in der Nähe eines Wohngebietes ist es umso wichtiger die zukünftigen Entwicklung der Betriebe zu kennen. Speziell in Oberrot und vor allem im Teilort Hausen hat sich in den letzten Jahrzehnten die Firma Klenk – jetzt Binderholz– massiv in Richtung Hausen erweitert.

 

Beim Bau der neuen Wohnsiedlungen in Oberrot und im Teilort Hausen war schon bekannt, dass sich Großbetriebe immer wieder erweitern werden. Aber schon vor vielen Jahren wurde seitens der Firma Klenk/Binderholz mitgeteilt, dass es keine nennenswerten Erweiterungen mehr geben wird. Passiert ist genau das Gegenteil!
Mit den Erweiterungen der letzten Jahre in Richtung Hausen wurden immer mehr Flächen versiegelt.

 

Zu Bedenken ist auch, dass sich mit jeder Erweiterung und Flächenversiegelung die Hochwassergefahr für Oberrot und vor allem für  Hausen und auch in Richtung Fichtenberg drastisch erhöht haben. Dass sich das Klima verändert und auch dadurch stärkere Niederschläge ergeben sieht man an den Hochwasser in Braunsbach und im Ahrtal. Dadurch sind die Immobilien in Oberrot und Hausen stark gefährdet. Eine Folge davon ist, dass der Wert der Immobilie im Falle einer Veräußerung sinkt.
 

Der Wert der Immobilie wird auch dadurch geringer, dass durch die jetzige geplante Erweiterung mehr Lärm und Abgase entstehen werden. Mögliche Interessenten einer zu verkaufenden Immobilie sehen dies negativ und sind nicht bereit marktübliche Preise für Immobilien im ländlichen Bereich zu bezahlen.

 

Den Verkäufern bleibt dann nichts anderes übrig als das Objekt unter Marktpreis zu veräußern.

Unter Sachverständigen und Gutachtern gilt die Faustregel: (29.01.2022)

  • Jedes Dezibel über 50 Dezibel (db(A)) mindert den Wert einer Immobilie um etwa ein Prozent.

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