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ZUSAMMENHÄNGE UND GEFAHREN

HOCHWASSER

Im Bereich 'Strietwiesen' wurde über viele Jahrzehnte sukzessiv bis zu 50ha wichtiges Überschwemmungsgebiet zugebaut. Die Gewerbegebietserweiterungen 'Striewiesen I' bis 'Strietweisen X' haben diesen Retentionsraum sehr stark verringert.

In Überschwemmungsgebieten ist die Ausweisung von neuen Baugebieten grundsätzlich verboten.

Zitat Umweltministerin Baden-Württemberg Thekla Walker MdL:

„In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist gem. §78 Abs. 1 Satz 1 WHG die Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch grundsätzlich verboten. Nur unter den engen Voraussetzungen des § 78 Abs. 2 WHG kann die zuständige Wasserbehörde ausnahmsweise im Einzelfall die Ausweisung neuer Baugebiete zulassen, wenn alle neun Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind. Zusätzlich sind nach § 77 WHG Überschwemmungsgebiete grundsätzlich in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten. Soweit überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem entgegenstehen, sind rechtzeitig die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen zu treffen.

Das Landratsamt hat auf die bestehende wasserrechtliche Problematik und insbesondere auf das bestehende Planungsverbot hingewiesen und um Begründung gebeten, warum in diesem Fall eine Ausnahme nach §78 Abs. 2 WHG erfolgen soll. Es wird zudem gefordert, dass das Landratsamt Schwäbisch-Hall frühzeitig mit eingebunden wird, um etwaige Maßnahmen abzustimmen.“ 

(Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Die Ministerin. Schreiben vom 05.02.2024)

HOCHWASSER IN BADEN-WÜRTTEMBERG

Die Hochwasser der letzten Jahre an großen Flüssen wie der Donau, an kleineren wie der Starzel und auch in der Fläche wie in Braunsbach zeigen immer wieder eindrücklich, wie aktuell dieses Thema bei uns in Baden-Württemberg ist.
Weitere Infos: https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/hochwasser-in-baden-wuerttemberg

 

Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Häufigkeit von Starkregenereignissen zunimmt und Jahrhundert- Hochwasserschutz überspült wird. Siehe z.B. Mai 2016 in Braunsbach oder im Juli 2021 in Rheinland-Pfalz im Ahrtal. Der kleine Bach Orlach (Braunsbach) oder die Ahr (Ahrweiler) sind durchaus vergleichbar mit der Rot. Eine der Erkenntnisse daraus ist, keine weitere Bebauung in Überschwemmungsgebieten!

Kommunen sind besonders wichtig im Umgang mit Hochwasserrisiken. Um Hochwasserrisiken effektiv zu verringern, setzen Akteurinnen und Akteure aus unterschiedlichen Bereichen Maßnahmen um. Zu den Akteurinnen und Akteure zählen zum Beispiel Kommunen, Regionalverbände, Hochwasserschutzverbände, untere Wasser- oder Landwirtschaftsbehörde. Sie übernehmen eine zentrale Rolle, unter anderem bei der Information vor Ort, der Bauleitplanung, dem technischen Hochwasserschutz und dem Krisenmanagement. Dabei unterstützen die Hochwasserpartnerschaften die Kommunen.
Weitere Infos: https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/kommunen-vor-dem-hochwasser

STARKREGEN

Das Land Baden-Württemberg empfiehlt im Rahmen des kommunalen Starkregenrisikomanagements die Erstellung von Starkregengefahrenkarten.

Hierdurch könnten die vergangenen Starkregenereignisse ganz konkret in die kommunale Bauleitplanung einfließen. Die Erkenntnisse der vergangenen Starkregenereignisse (Ahrtal, Braunsbach, usw.) zeigen ganz deutlich wie verheerend sich solche Planungsfehler durch Bebauung im Überschwemmungsgebiet auswirken können.

 

Derartige extreme Wetterereignisse werden sehr wahrscheinlich angesichts des fortschreitenden Klimawandels weiter zunehmen. Deshalb unterstützt das Land Städte und Gemeinden beispielsweise bei der Risikoanalyse und Erstellung von Handlungskonzepten bei Starkregen oder aber auch bei der naturnahen Umgestaltung der Flüsse. Das Land hilft jedoch nicht nur den Kommunen, sondern informiert auch Bürgerinnen und Bürger. Das Hochwasserportal des Landes erklärt wie man sich vor, während und nach einem Hochwasser verhalten sollte.

Wie bereitet sich Oberrot auf Wetterextreme speziell auf Starkregenereignisse vor?

Weitere Infos: https://pudi.lubw.de/detailseite/-/publication/47871
 

Bevor Hausen die neue Ortsdurchfahrt bekam, wurden viele verschiedenen Varianten zur Ortsumfahrung untersucht. Doch Hausen hat es schon 2013 nicht geschafft, in den Generalverkehrsplan Baden-Württemberg aufgenommen zu werden. Gründe hierfür sind unter anderem „erhebliche Umweltauswirkungen“, da die geplante Trasse „überwiegend im Überschwemmungsgebiet der Rot liegt“.
(Quelle: Rundschau, 22. Juli 2020)

 

Es ist allen bekannt, dass sowohl die bisherigen Erweiterungen von Klenk/Binderholz als auch die aktuell geplante „Strietwiesen-Erweiterung XI“ ebenfalls im Überschwemmungsgebiet liegen.

Ende Mai/Anfang Juni 2024 hatte Oberrot großes Glück, nicht von einer Starkregen Gewitterzelle getroffen zu werden. Welche Auswirkung solch ein Starkregenereignis mit 50-150 Liter pro Quadratmeter mit sich bringt, mussten wir alle erschrocken aus umliegenden Gemeinden erfahren.
 

Rudersberg mit 224 Liter pro Quadratmeter
 

Das Unwetter verursachte massive Schäden, wie auf den Bilder aus privater Quelle zu erkennen ist.

HOCHWASSER
RUDERSBERG
–2024–

HOCHWASSER
HAUSEN
– 1999 –

SATELLITENPLÄNE

– OBERROT –

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