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LÄRM UND SEINE AUSWIRKUNGEN

LÄRM IM ROTTAL

Seit vielen Jahren melden Oberroter Bürgerinnen und Bürger aus ihrer Sicht belastende Lärmwerte. Trotz des seit 2019 bestehenden Beschwerdemanagements berichten viele, dass sich ihre Situation kaum verbessert hat.

 

Zitat Dipl.-Ing. Michael Hofmann (IBAS-Geschäftsführer):

 „Um auf die 35dB(A) zu kommen müssen sie zwei Drittel des Werkes abschalten.“ 

Nach seiner Meinung machte die Gemeinde in den 1990er-Jahren den Fehler, zwischen Wohngebiet und Werksgelände einen Abstand von 300 Metern einzuplanen (Quelle: Rundschau, 4. März 2021, S.9).

Die geplante Erweiterung würde bis auf rund 200 Meter an Wohngebiete heranrücken. Viele Menschen im Rottal befürchten dadurch zusätzliche Belastungen für ihre Gesundheit und Lebensqualität. Vor allem angesichts der seit Jahren gemeldeten Lärmprobleme empfinden viele die neue Planung als kaum zumutbar.


Zitat Umweltministerin Baden-Württemberg Thekla Walker MdL:

„Mit der damit folgenden Umwidmung des Retentionsraums in ein Gewerbe- und Industriegebiet und der Errichtung des geplanten Pellet- sowie 50 MW-Kraftwerks ist in der Tat mit einer höheren Belastung durch Staub, Feinstaub und Lärm zu rechnen. Hinsichtlich der Lärmimmissionen liegt im Rahmen der Voreinschätzung eine ausführliche Stellungnahme der unteren Immissionsschutzbehörde vor. Darin werden erhebliche Bedenken gegen die Ausweisung des Bebauungsplans erhoben, die insbesondere mit Messergebnissen, welche bereits im Ist-Zustand teilweise eine Überschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm aufzeigen, begründet werden."  

(Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Die Ministerin. Schreiben vom 05.02.2024)

Schon lange vor Einführung des Beschwerdemanagements meldeten Bürgerinnen und Bürger aus ihrer Sicht zu hohe Lärmwerte an Gemeinde, dem Unternehmen und an Behörden. Viele berichten, dass sich ihre Situation trotz dieser Hinweise, bis heute kaum verbessert hat.

 
Im Jahr 2020 führte die Ingenieurgesellschaft IBAS an mehreren Messstellen in Oberrot Lärmmessungen durch.
In der Gemeinderatssitzung vom 01.03.2021 wurden die Ergebnisse von der Fa. IBAS vorgestellt. In der Präsentation „Schallimmissionsmessungen (Dauermessungen) in der Nachbarschaft zur Dokumentation der Ist-Situation“ steht auf Seite 35 folgendes:

Zitat:

„Am IO 6 (Lindenstraße) wird nachts der Immissionsrichtwert für reine Wohngebiete (der Messpunkt liegt in einem Bebauungsplan, der ein reines Wohngebiet ausweist) von 35 dB(A) um 5 dB überschritten, der Richtwert für ein allgemeines Wohngebiet wird noch eingehalten“


Im weiteren Verfahren wurde für das betroffene Wohngebiet nicht die Einstufung als reines Wohngebiet zugrunde gelegt, sondern eine sogenannte Gemengelage. Dadurch wurde ein Immissionsrichtwert von 40 dB(A) angesetzt.
Die von Binderholz vertretene Darstellung, der Standort bestehe seit etwa 100 Jahren und die jüngsten Erweiterungen seien noch vor der Wohnbebauung erfolgt, stößt in der Bürgerschaft auf Zweifel.


Die Folgen für Eigentümer und Bewohner
Unter einer Gemengelage verstehen viele Bürgerinnen und Bürger keine Lärmschutzmaßnahme, sondern die Anpassung der für das Gebiet ursprünglich geltenden Immissionsrichtwert an einen höheren Wert, weil der ursprünglich für das Gebiet gültige Wert nicht eingehalten wird oder nicht eingehalten werden kann. Für die betroffenen Personen kann das eine Verschlechterung ihrer Wohnqualität und eine Wertminderung ihrer Immobilien bedeuten.


Weiterhin wird im Schreiben vom Bau- und Umweltamt (25.05.2022, Aktenzeichen: 40.20-621.41) auf weitere mögliche Lärmüberschreitungen hingewiesen:
Zitat:

„Je nach Häufigkeit und Dauer des Betriebs eines mobilen Hackers auf der bereits bestehenden Holzlagerfläche sind auch Überschreitungen zur Tagzeit an den maßgeblichen Immissionsorten Pfarrgartenweg 1, Mühlwiesen 2, Horschelweg 1 und Brückenstraße 3 nicht auszuschließen. Nach Realisierung des langfristigen Ziels (Erweiterung der bestehenden Produktionshallen in Richtung Hausen) sind insbesondere bei einem Betrieb der Produktionshallen zur Nachtzeit Überschreitungen nicht auszuschließen. Das Gutachten der IBAS Ingenieurgesellschaft mbH vom 08.10.2019, Bericht Nr.: 18.10427-b05 liefert zur Geräuschvorbelastung zur Nachtzeit entsprechende Hinweise.“


Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich, ob künftige Entscheidungen im Umfeld möglicherweise stärker an den betrieblichen Interessen von Binderholz orientiert sein könnten.

Sollte die Firma Binderholz für die geplante „Strietwiesen-Erweiterung XI“ eine Genehmigung als Industriegebiet erhalten, befürchten viele Anwohner eine weitere Zunahme der Lärmbelastung. Aus ihrer Sicht würde sich die Situation im Rottal dadurch spürbar verschärfen.

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