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LÄRM UND SEINE AUSWIRKUNGEN

LÄRM IM ROTTAL

Seit Jahren machen Oberroter Bürgerinnen und Bürger auf überhöhte Lärmwerte aufmerksam. Trotz Einführung eines Beschwerdemanagement im Dezember 2019 hat sich die Situation nicht geändert.

 

Zitat Dipl.-Ing. Michael Hofmann (IBAS-Geschäftsführer):

 „Um auf die 35dB(A) zu kommen müssen sie zwei Drittel des Werkes abschalten.“ 

Nach seiner Meinung machte die Gemeinde in den 1990er-Jahren den Fehler, zwischen Wohngebiet und Werksgelände einen Abstand von 300 Metern einzuplanen (Quelle: Rundschau, 4. März 2021, S.9).

Die neu geplante Erweiterung rückt bis auf 200 Meter an Wohnbebauung heran und wird weitere massive Störungen der Anwohner durch das geplante Industriegebiet mit deutlich höheren Lärmwerten verursachen, obwohl schon seit Jahrzehnten die zulässigen Immissionsrichtwerte immer wieder überschritten werden.


Zitat Umweltministerin Baden-Württemberg Thekla Walker MdL:

„Mit der damit folgenden Umwidmung des Retentionsraums in ein Gewerbe- und Industriegebiet und der Errichtung des geplanten Pellet- sowie 50 MW-Kraftwerks ist in der Tat mit einer höheren Belastung durch Staub, Feinstaub und Lärm zu rechnen. Hinsichtlich der Lärmimmissionen liegt im Rahmen der Voreinschätzung eine ausführliche Stellungnahme der unteren Immissionsschutzbehörde vor. Darin werden erhebliche Bedenken gegen die Ausweisung des Bebauungsplans erhoben, die insbesondere mit Messergebnissen, welche bereits im Ist-Zustand teilweise eine Überschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm aufzeigen, begründet werden."  

(Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Die Ministerin. Schreiben vom 05.02.2024)

Lange vor Einführung des Beschwerdemanagements wurden regelmäßig Meldungen über zu hohe Lärmwerte an die Gemeinde, die Firma Klenk/Binderholz, dem LRA und der untere Naturschutzbehörde mitgeteilt, dennoch hat sich die Situation nicht verbessert.

 

Im Jahr 2020 wurden von einer renommierten Ingenieurgesellschaft für Akustik, Fa. IBAS Messungen an verschiedenen Messstellen in Oberrot durchgeführt und die Lärmüberschreitungen bestätigt. Die Messergebnisse und Auswertungen legen offen, dass der Immissionsrichtwert für ein reines Wohngebiet (WR) nach Ziffer 6.1 der TA Lärm zur Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) am Immissionsort Lindenstraße 13 um 5 dB(A) überschritten werden. Des Weiteren sind, je nach Häufigkeit und Dauer des Betriebs eines mobilen Hackers auf der bereits bestehenden Holzlagerfläche, auch Überschreitungen zur Tagzeit an den maßgeblichen Immissionsorten Pfarrgartenweg 1, Mühlwiesen 2, Horschelweg 1 und Brückenstraße 3 nicht auszuschließen. 

 

Auszug aus dem Pressebericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 1. März 2021 

Im Rahmen der Sitzung stellte das Fachbüro IBAS die Ergebnisse des Lärmgutachten vor. Gemäß dem Ergebnis hält die Fa. Binderholz alle gesetzlichen Lärmwerte (Tag/Nacht) ein, außer am Immissionsort 06 (Bereich Lindenstraße). Hier liegt in der Nachzeit (22 – 6 Uhr) eine Überschreitung von 5dB(A) vor. Wobei sich hier die Besonderheit ergibt, dass ein reines Wohngebiet direkt an ein Gewerbegebiet anschließt. Einen nebeneinander solcher zweier Gebiete wäre heute nicht mehr zulässig. Gemäß des städtebaulichen Vertrages erfolgen nun im nächsten Schritt weitergehende Untersuchungen und Prüfungen zu den maßgebenden Schallquellen mit dem Ziel von möglichen Minderungsmaßnahmen. Am Ende muss gewährleistet sein, dass der aktuelle Stand der Technik der Lärmminderung eingehalten ist.

 

Falls die Firma Binderholz für die geplante Gewerbe- Industriegebiets-Erweiterung ´Strietwiesen-Erweiterung XI´ die Genehmigung für ein Industriegebiet bekommt, wird die Lärmbelästigung für die Anwohner noch weiter steigen!

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